AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2025
1. Allgemeines
(1) Für den Erwerb und die Nutzung von Onlinetickets über den OnlineShop der Schauinslandbahn - Freiburger Verkehrs AG (nachfolgend VAG genannt), gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen der Schauinslandbahn in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die VAG behält es sich vor das Fahrkartenangebot im OnlineShop jederzeit anzupassen.
(2) Die VAG bedient sich zur Abwicklung des Online-Ticketverkaufs des Dienstleisters HKS Systeme GmbH, Friedrich-List-Str. 89, 33100 Paderborn (nachfolgend HKS genannt) und des Finanzunternehmens Payone GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend Payone genannt). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
2. Verfügbare Onlinetickets
(1) Folgende Tickets der Schauinslandbahn werden im Onlineshop angeboten:
- Berg- und Talfahrten
- Einfache Fahrten
- Familientickets
- Kombitickets
- Jahreskarten
- Wertgutscheine
Die Tickets werden sofort nach Kauf umgehend per Mail zugesandt und können vom Kunden gespeichert bzw. ausgedruckt werden.
Die Tickets sind so auszudrucken, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar und überprüfbar sind. Insbesondere sind die Tickets in Originalgröße (auf DIN A4-Papier) auszudrucken. Alternativ können Tickets auch mit dem Smartphone an den Zugangssystemen der Schauinslandbahn präsentiert werden.
3. Anmeldung (Eröffnung eines Kundenkontos)
(1) Um Onlinetickets im Onlineshop der Schauinslandbahn erwerben zu können, muss sich der Kunde zunächst unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte registrieren:
- Name, Vorname
- vollständige Adresse
- E-Mail-Adresse
- gewünschtes Bezahlverfahren
- Bankverbindung mit IBAN und BIC (bei Nutzung des SEPA Lastschriftverfahrens)
- Kreditkartendaten (bei Nutzung des Kreditkartenzahlverfahrens)
- Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen
(2) Die VAG übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Onlineshops für den Kauf von Onlinetickets.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist Payone berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
4. Unregistrierter Kauf im OnlineShop mit Zahlart PayPal
Beim Kauf von Onlinetickets in Verbindung mit der Zahlart PayPal ist keine Registrierung notwendig.
Bis auf die Jahreskarten ist beim Kauf von allen Tickets in Verbindung mit der Zahlart PayPal ist keine Registrierung notwendig.
5. Bestellung und Nutzung von Onlinetickets
(1) Mit der Bestellung eines Onlinetickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die Bestellung erfolgt durch das Klicken der Schaltfläche „Kaufen" oder "Jetzt kostenpflichtig bestellen" im Schauinslandbahn Onlineshop auf der Internetseite https://shop.schauinslandbahn.de/ . Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der VAG zustande. Der Vertragsschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens der VAG. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt wird.
(2) Die Tickets, die über diesen Vertriebsweg angeboten werden, und die Höhe des Kaufpreises sind im Internet unter www.schauinslandbahn.de benannt. Die Höhe des Kaufpreises für das Onlineticket ergibt sich aus den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen der Schauinslandbahn.
(3) Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen. Die im Rahmen des Bestellvorgangs und der Nutzung des Onlinetickets ggf. entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde.
(4) Das Onlineticket berechtigt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Der Kunde muss das Onlineticket vor Zustieg erwerben und sich vom Erhalt eines gültigen Onlinetickets überzeugen. Für die Gültigkeit des Onlineticket ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich.
6. Zahlarten und Abrechnung
(1) Der Kunde kann für Bestellungen im Onlineshop unter verschiedenen Zahlungsweisen wählen:
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Zahlung per PayPal und PayPal Express
Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(2) Der Finanzdienstleister Payone wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für die Nutzung der Onlinetickets eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung wird ggf. nur eine bestimmte Zahlungsweise zugelassen. Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an einer bestimmten Zahlungsweise besteht nicht.
(3) Alle Bezahlverfahren stehen voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
6.1 Einzug
(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch Payone in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den VAG OnlineShop nur von registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
6.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung zu einem erworbenen Onlineticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Payone, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von Payone auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Onlineshop einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch Payone über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Die vorstehende Frist entfällt bei sofortiger Fälligstellung (z.B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die anfallenden Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Payone ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an onlineshop@schauinslandbahn.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an Payone postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
(5) Payone wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutz).
6.3 Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Abrechnung der gekauften Onlinetickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und AMEX möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
- Namen und Vornamen des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder Amex)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der Payone zum Forderungseinzug übertragen.
(3) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
(4) Das System der Payone überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die unter dem Punkt 5 Datenschutz aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung.
(7) Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht.
(8) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die anfallenden Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Payone ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(9) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Schauinslandbahn Onlineshop einsehen und abrufen.
6.4 Zahlung per PayPal
Für die Zahlung per PayPal benötigt der Kunde ein PayPal-Konto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
7. Haftung der VAG und dessen Dienstleister beim Verkauf von Onlinetickets
(1) Für die Nutzung von Onlinetickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die VAG und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen sie keine Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt.
(2) Der gesamte Schriftverkehr ist an die VAG zu richten.
8. Sperrung
(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an onlineshop@schauinslandbahn.de zu melden. Das Gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die VAG unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Nutzung von Onlinetickets sofort gesperrt wird.
(2) Stellt die VAG oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
(3) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird das Kundenkonto des Kunden gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch den Finanzdienstleister über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können für den Kunden Kosten, wie etwa Mahngebühren, entstehen.
9. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für die gekauften Onlinetickets, da gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung finden, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.
10. Kündigung des Kundenkontos
(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der VAG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an onlineshop@schauinslandbahn.de oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt. Die VAG kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.
(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die VAG insbesondere berechtigt, wenn
- der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulation von Onlinetickets) oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinetickets gegen geltendes Recht verstößt,
- der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
- eine Forderung gegen den Kunden nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden droht bzw. zu vermuten ist,
- der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung von Onlinetickets Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt,
- der Kunde Leistungen der Vertragspartner missbraucht oder
- ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für die VAG wegen Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung können mit sofortiger Wirkung keine Onlinetickets mehr gekauft oder genutzt werden.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg vereinbart.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.